Privatpraxis für Psychotherapie

Nicole Haubrock

Kostenerstattung

Psychotherapeutische Behandlungen in einer Privatpraxis können in der Regel von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen übernommen werden.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung nach §13 Abs. 3 SGB V, falls Sie zeitnah keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden.

Im Kostenerstattungsverfahren zahlen Sie als gesetzlich versicherte/r PatientIn die Therapie zunächst privat und reichen die Rechnung danach bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese erstattet dann den Anteil, den sie auch bei einer direkten Abrechnung übernehmen würde.

 

Ich unterstütze Sie gern bei der Klärung der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse.